Großes Promotionsbuch der Technischen Hochschule Karlsruhe, 45,7 × 30,9 × 3,5 cm, Halblederband. KIT-Archiv 21013/50551.
Das 1901 begonnene Große Promotionsbuch der Technischen Hochschule Karlsruhe markiert den Schritt zur Gleichstellung der technischen Hochschulen mit den Universitäten. Im 19. Jahrhundert hatte sich dieser Hochschultyp aus eigener Wurzel neben den Universitäten entwickelt. Traditionelle Universitäten hatten vier Fakultäten — die sogenannten freien Künste (artes liberales), Theologie, Rechtswissenschaft und Medizin. Technische Hochschulen betrieben Mathematik, Architektur, Bauingenieurwesen, Chemie, Maschinenbau und Elektrotechnik. Wie in Karlsruhe hatten die meisten technischen Hochschulen noch als polytechnische Schule begonnen. Eine wichtige Marke auf dem Weg zur Hochschule war die Ausbildung einer über den Schulbetrieb hinausgehenden Einheit von Lehre und Forschung. Daneben entwickelten sich universitäre Organisationsformen. Ein Merkmal akademischer Selbstverwaltung war die Wahl von Direktoren und Rektoren. Mit dem Habilitationsrecht erhielten bereits manche polytechnischen Schulen die Möglichkeit, den selbst ausgebildeten wissenschaftlichen Nachwuchs für Professuren zu qualifizieren. Das Recht, Doktorgrade als die Grundqualifikation für die Arbeit in der Wissenschaft zu verleihen, blieb ihnen jedoch über Jahrzehnte verweigert. Ab dem Herbst 1899 kam es nach einem Vorangehen Preußens zur Einführung der Technikerpromotion im Deutschen Reich. Die Regierung des Großherzogtums Baden folgte schnell und verlieh der Technischen Hochschule Karlsruhe das Promotionsrecht am 28. Dezember 1899. Dessen erstmalige Ausübung ist bezeugt für das Jahr 1901 mit der Verleihung des Doktor-Ingenieur-Grades an den Chemiker Adalbert Engler. Eine institutionelle Wertschätzung für den Schritt zum Promotionsrecht zeigt sich in der Anlage eines neben einem einfacheren Promotionsregister und damit gedoppelt angelegten großformatigen Promotionsbuchs im repräsentativen Halbledereinband. kn